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Gefahrenbeispiele

In meinen Blogs mache ich mir Gedanken über verschiedene Gefahrenbeispiele, von denen ich durch die Medien gehört habe. Manche Frauen haben gute Lösungs­ideen, manche begeben sich durch ihr Handeln in noch größere Gefahr. Seid wachsam und mutig, so begegnet ihr hoffentlich manch einer Gefahr erst gar nicht.


Grey Zone

Grey Zone

Grey Zone

Regie Gal Sagy Israelin
Münchner Film-School-Fest Nov 2019
3sat Kino vom 19.11.2019
Sexuelle Belästigung auf der Straße.

Im Vorbeigehen berührt ein Typ die joggende junge Frau.

Grey Zone official trailer von Gal Sagy auf Vimeo.

Jede Frau geht anders damit um!

Neta ist eine passionierte Joggerin. Ihr Lauf wird jedoch eines Tages jäh unterbrochen, als ein fremder Mann sie im Vorbeigehen auf offener Straße intim berührt. Trotz des Schocks beschließt Neta, nicht einfach zur Normalität überzugehen, sondern den Täter damit zu konfrontieren. Sie verfolgt den Mann und stellt ihn mitten auf der Straße schließlich zur Rede. Obwohl der Täter alles abstreitet und sich selbst als Opfer der Situation sieht, lässt die mutige junge Frau auch dann nicht locker, als es droht, gefährlich zu werden.

 „Machst Du so etwas öfter?“ – „Nein auf keinen Fall, ich schwöre, ich mache so etwas sonst nicht…“ Im Hintergrund nähert sich seine Tochter, sieht, wie er mit der fremden Frau spricht und ruft ihn. Der in die Enge gedrängte Täter versucht sie aus der Situation herauszuhalten und ruft ihr beschwichtigend zu, dass er gleich käme.

Meine Botschaft:

Liebe Frauen, nehmt euch ruhig an dem Film ein Beispiel. Lasst die dreisten Belästiger nicht einfach mit ihrem traumatisierenden Verhalten durchkommen. Explodiert vor Wut mit einer gesalzenen Szene. Macht das A… so richtig zur Schnecke.

 Warum Gal Sagy den Film gemacht hat? Weil sie früher einmal in  einer ähnlichen Situation war und leider gar nicht in der Lage war, zu reagieren. Mit diesem Film will sie das schließlich aufarbeiten und zeigen, wie sie sich am liebsten damals verhalten hätte, wenn sie der Mut für so eine Idee damals nicht verlassen hätte….

Gal Sagy spricht mir aus der Seele. Denn auch mir selbst ist als junges Mädchen ähnliches passiert. Auf dem Schulweg kamen mir zwei etwas ältere Jungs entgegen, die sich damals einen Scherz daraus machten, mir im Vorbeigehen mal schnell in den Schritt zu fassen. Das war nur eine Sekunde, aber die hab ich nie vergessen. Ich blieb geschockt stehen, drehte mich noch nicht einmal um, während die Jungs lachend einfach weiter gingen. Bis heute wünschte ich, die hätten dafür eine ordentliche Strafe bekommen. Danke Gal Sagy, für die kleine filmische Genugtuung.

Aber Vorsicht Frauen, der Film ist nur ein Film. Seid bitte vorsichtig und stellt den Belästiger nur zur Rede, wenn ihr euch in einem sicheren Umfeld befindet!!! Es sollten immer einige Passanten in der Nähe sein. Dann könnt ihr euch wagen. Für ihn wird es umso peinlicher, je mehr Zuschauer dabei zusehen. Wenn keiner in der Nähe ist, solltet ihr ihn heimlich fotografieren und anzeigen. Wahrt auf jeden Fall die Distanz für eine mögliche Flucht.


Rennender Mann

Nur ein „rennender“ Mann

Newsletter der Polizei 

„AUGEN UNSERER STADT“

(bezieht sich auf den Weserkurier Artikel  vom 06.01.17)

1.) Pfefferspray bedeutet nicht automatisch Schutz. Selbst wenn es uns gelingt, das Spray rechtzeitig herauszuholen und den Angreifer anzusprühen, ist das Ergebnis völlig offen.
2.) Ein Täter wird dann in der Regel zwischen 2 Handlungsalternativen auswählen: Flucht oder Angriff – in diesem Falle Angriff! Das führt regelmäßig zu (erheblichen) Verletzungen beim Opfer!
3.) Und wenn man es ganz eng betrachtet, stellt sich die Frage, warum die Frau den Mann eingesprüht hat. Zu dem Zeitpunkt war es nur ein „rennender Mann“…

1.) Zunächst muss ich beachten, dass es sich auch wirklich um einen Angriff handelt.
Im obigen Fall wird der Täter in der polizeilichen Vernehmung vermutlich erklären, dass er gar nicht die Absicht hatte, die Frau zu überfallen. Als er dann angesprüht wurde, hat ihn das so geschockt, dass er ausgeflippt ist. Die Tasche habe er im Affekt und aus Wut mitgenommen. Daraus entwendet habe er nichts – stattdessen habe er die Tasche in ein Gebüsch geworfen…. irgendwo… Tatsächlich hat das Opfer bereits gesprüht, bevor es eine Tat gab.

Rennen ist aber keine Straftat!

Eine Wing Tsun Schülerin schreibt mir diese Mail:

Hallo Gudrun,

im Anhang wie versprochen der Newsletter der Polizei. Wirklichkeitsfremd finde ich Punkt 1 (beachten, dass es sich wirklich um einen Angriff handelt) – soll man vorher fragen?? Die beschriebene Situation ist für mich eindeutig ein Angriff, auch wenn der Täter noch „auf dem Weg“ ist.
Er wollte wohl kaum fragen, ob er statt des Euros nicht wenigstens 50 Cent haben kann… Auch weiter unten im Text die Überlegung, dass Gesundheit und Leben wichtiger sind als eine Handtasche. Zweifellos richtig, und wenn mir einer im Vorbeifahren die Handtasche von der Schulter reißt ist sicher Loslassen eine Option. Aber im beschriebenen Fall hätte der Täter genauso gut inzwischen beschlossen haben können „die hat mir nicht mal ´nen Euro gegeben, der werd‘ ich es zeigen“. Das kann man unmöglich alles abwägen, und soll man dann abwarten oder ihm vielleicht vorsichtshalber die Handtasche schon mal entgegenwerfen…?

Ich bin gespannt, was Du davon hältst und vielleicht bekommst Du ja sogar eine Rückmeldung der Polizei.

Auch noch mal vielen Dank für das praxisnahe Wochenende, vor allem die Übungen mit dem Puffer waren toll, weil man dabei wirklich einmal zuschlagen/-treten und dabei die eingebaute Hemmschwelle „bloß nicht wehtun“ überwinden konnte. Ich hoffe – wie wohl jede Frau – dass ich das alles niemals brauche, aber ich würde jetzt doch sehr viel entschlossener (und an andere Stellen) treten oder schlagen als vorher.

Lieben Gruß
Anke

Meine Antwort an sie:

Hallo Anke,

danke für das schnelle Zusenden des Artikels. Die Tat, der Tathergang wurde im Weserkurier relativ neutral dargestellt. Durch das Rennen auf die Frau zu, war die Frau unmittelbar in Gefahr. Sie musste handeln, sie hat gut gehandelt, leider hat das Spray nicht gut genug gewirkt.

In der Polizeibroschüre „Augen unserer Stadt“ wird das Handeln der Frau kritisiert. Es handle sich nur um einen Rennenden Mann finde ich eine sehr abwegige  und unrealistische Behauptung. Warum rennt der Mann wohl plötzlich auf die Frau zu, und warum so nah, dass sie Angst bekommt und ihr Pfefferspray sprüht? Soll er ihr doch fern bleiben. Abstand mein Freund!

Ich gebe Dir völlig Recht Anke, die Situation verunsichert. Ich kann nicht sagen was genau geschehen ist, aber sich hier zu sehr auf die Seite des Täters (des Gefährders) zu schlagen, finde ich fehl am Platz. Die Polizei hätte sich auch neutral äußern können wie der Weserkurier. Die Frau fühlte sich bedroht. Eile ist geboten. Sie musste irgendwie handeln. Das ging schief.

Ich hätte folgende Fragen an den Schreiber des Newsletters:

Zu 1.
Im Newsletter klingt es so, als sei es brisant, eine Gegenwehr überhaupt mit Pfefferspray zu versuchen, da das  Ergebnis nach der Verwendung immer noch offen bleibt? Es ist immerhin eine Chance mit Pfefferspray den Täter aufzuhalten. So gewinnt man vielleicht Zeit sich in Sicherheit zu bringen. Was ist brisant daran, dies zu versuchen? Es hätte heißen müssen: auch wenn man die Gegenwehr mit einem Pfefferspray versucht, sollte man wachsam bleiben, denn es könnte sein, dass der Täter trotzdem noch weitermachen kann.

Zu Punkt 2.
Im Newsletter steht, der Täter entscheidet, nach dem er Pfefferspray abbekommen hat, ob er seinen Plan fortsetzt oder aufgibt. Hier wird es so dargestellt, als ob der Täter erst dadurch, dass er mit Pfefferspray besprüht wird, überhaupt erst gewalttätig wird. Das sieht für mich in dem Zeitungsartikel anders aus. Bleibt aber ohne Aussage der betroffenen Frau Spekulation. Glaubenssache. Ich persönlich glaube nicht, dass jemand der grundsätzlich friedfertig ist, von jetzt auf gleich so brutal werden kann. Ob das Pfefferspray für den Ausgang der Situation überhaupt eine Rolle gespielt hat, wage ich zu bezweifeln. Wer rennt zu wem?

Zu Punkt 3.
Wieso verharmlost der Schreiber die Gefahr? Das klingt, als würden die Frauen ständig übertreiben mit ihrer Gegenwehr. Was ist wohl gewalttätiger, an den Haaren ziehen und den Kopf gegen die Betonwand schleudern,  oder Pfefferspray? Wenn der Mann nur unschuldig rennt, hätte es keinen Zusammenstoß gegeben. Kein Pfefferspraykontakt. Das Spray hat keine besonders hohe Reichweite. Es wirkt nur in unmittelbarer Nähe. Ich persönlich glaube, dass die Frau eher zu spät, als zu früh reagiert hat. Ich hatte schon viele Gespräche mit betroffenen Frauen, die mir ihre Opfererfahrungen  geschildert haben. Die meisten hatten auch in höchster Not noch immer zu große Hemmschwellen sich zu wehren. Leider.

Durch solche verunsichernden Texte, wie die des Newsletters der Polizei,  wird nur erreicht, dass sich in Zukunft wieder weniger Frauen trauen sich überhaupt zu wehren. Eine unnötige Bremse für den Mut zur Gegenwehr des schwächeren Geschlechts. Die Frauen fürchten einmal mehr, dass …ihre Gegenwehr überhaupt nicht wirkt? (Pfefferspray) …der Täter durch ihre Gegenwehr erst recht gewalttätig wird? (Flucht oder Angriff) …Frauen vor Gericht nicht Recht bekommen, wenn der Täter auf unschuldig macht? (Rennender Mann).   

Die Zeiten in denen es hieß, die Frau sei selber schuld, weil sie den Täter reizt mit Minirock oder frechen Widerworten, ist Gott sei Dank vorbei.

>> Das Notwehrgesetz §23 StGB besagt deutlich, dass eine Ausholbewegung reicht, um in Notwehr handeln zu dürfen. Wenn Mann, der kurz zuvor noch Geld von einem verlangt hat, jetzt plötzlich rennend auf einen zu kommt, nicht eine Ausholbewegung einer drohenden Gewalttat sein soll, was ist dann eine Ohrfeige? Der Täter wollte sich nur hinter dem Ohr kratzen? Schwung holen bedeutet mit dem entsprechenden Kontext unmittelbare Gefahr. Wer jetzt nicht blitzschnell handelt wird überrannt, umgestoßen, geschlagen, verprügelt… Ausweichen oder dagegenhalten ist die einzige Alternative, die einen noch retten kann vor der Verletzung. Wegrennen in dem Falle wohl nicht mehr, weil der Täter durch seinen Schwung ja schon eine hohe Geschwindigkeit drauf hat. Er wird mich dann von hinten sicher erwischen. Von hinten bin ich noch weniger wehrhaft als von vorne.

PS.

Die einzige alternative Handlungsmöglichkeit die ich, als erfahrene Wing Tsun Selbstverteidigungstrainerin in dem Fall sehe ist, geistesgegenwärtig und blitzschnell zwei Dinge gleichzeitig zu tun: Das Pfefferspray ziehen und Sprühbereit sein, während man die Handtasche zur Seite wirft, damit der Täter, falls er nur einen Diebstahl vorhat, sich lieber der Tasche nähert als der Frau. Dann ist zu hoffen, dass er mit der Beute flieht. Wenn nicht, was werfe ich als nächstes fort? Sicher nicht mein Pfefferspray!

Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Glaser

Meine Botschaft:

Vertraut eurem Instinkt und eurer Intuition. Nicht aufgeben, wenn das Pfefferspray versagt. Ihr habt noch Hände und Füße.


Upskirting

Upskirting

Upskirting

Up = Unter     Skirt = Rock

In England ist das Upskirting seit Januar 2019 eine strafbare Handlung.

In Deutschland liegt seit dem 13. November 2019 ein Gesetzentwurf vor.

Bisher nur eine Ordnungswidrigkeit

Keine von uns kann sich vorstellen, wie oft heimlich schon das sogenannte Upskirting betrieben wurde. Diejenigen welche es mitbekommen hatten und sich wehren wollten erlebten eine böse Überraschung: diese Form der Belästigung galt bisher nur als Ordnungswidrigkeit.
Immerhin liegt nun auch in Deutschland tatsächlich ein Gesetzentwurf vor der im November 2019 verabschiedet wurde:

Der Gesetzentwurf sieht vor:
zur strafrechtlichen Erfassung des „Upskirtings“ eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in sozialen Medien und Messenger­dienste jeglicher Art – zugänglich gemacht werden.

Ein Umdenken begann 2016 nach dem Silvestervorfall in Köln, als es  endlich zu einer Änderung der Rechtslage in Deutschland. §201a StGB kam:  Seitdem steht auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe. Dies erfasste jedoch immer noch nicht das Upskirting. Denn hierfür müssten die Bilder in der Wohnung des Opfers geschossen werden.
Auch neu eingeführt wurde der §184i in das Strafgesetzbuch, welcher die sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Vorausgesetzt wird allerdings eine körperliche Berührung. An einer solchen fehlt es jedoch regelmäßig beim Upskirting. Der Täter versucht die Frau gerade nicht zu berühren, damit sie von der Aktion nichts bemerkt.
Selbst wenn es zu einer unbeabsichtigten Berührung kommt, müsste diese noch in sexuell bestimmter Weise geschehen. Somit würde es auch hierbei schwerfallen, eine zufällige Berührung an der Kniekehle, als sexuell bestimmt zu beurteilen.

Was gab es bisher für Möglichkeiten dich zu wehren, wenn du die Person auf frischer Tat erwischen konntest?

Zunächst galt das Recht zur Selbsthilfe nach § 229 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen die Person aufgrund des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte. Danach durfte man Sachen wegnehmen bzw. zerstören oder eine Person festhalten und dazu zu bringen, seine Personalien zu offenbaren, wenn man einen Anspruch gegen diese Person hat, den man weder durch Inanspruchnahme der Gerichte noch durch rechtzeitiges Rufen der Polizei  durchsetzen konnte . Im Zweifel darf man danach sogar das Handy an sich nehmen, das Foto löschen. Wenn der „Angriff“ aber beendet ist und die Person nicht  versucht, weitere Fotos zu machen, ist auch das Notwehrrecht beendet.

Allerdings beinhaltet das Löschen auch ein gleichzeitiges Vernichten der  Beweismittel, welche du  in einem Zivilprozess gebrauchen könntest. Es wäre also hilfreich, Zeugen hinzuzuziehen.
Was aber, wenn die Person nicht reagiert und droht, zu verschwinden? Wäre Upskirting bis dato eine Straftat gewesen, so hättest du nach dem Jedermann-Festnahmerecht die Person festhalten und zwingen können darauf zu  warten, bis die Polizei kommt.

Auch zivilrechtlich hatte das Opfer bei solch einer Tat nur begrenzt die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Nach §22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist wenigstens das Recht am eigenen Bild geschützt. Doch hierfür müsste das Bild zunächst im Netz veröffentlicht werden und du dich durch ein individuelles Merkmal im Bein- und Schambereich selbst erkennen. Auch eine befreundete Person kann dich  hierdurch individualisieren (z.B. durch ein Muttermal an einer bestimmten Stelle). Ansonsten würde die Beweislage nicht ausreichen, denn es könnte schließlich das Bein einer jeden betroffenen Frau/Diverse sein.

Nach der neuen Gesetzeslage muss die Polizei bei jedem Fall handeln. Das ist dann keine Ermessensfrage mehr, welche je nach Bundesland anders ausgelegt wurde, sondern eine STRAFTAT. Straftaten müssen von der Polizei verfolgt werden, wenn sie darüber Kenntnis haben. Außerdem greift nun das o.g. Jedermann-Festnahmerecht.

Meine Botschaft:

Der Teufel liegt wie immer im Detail: Strafanzeige kann überhaupt nur erstatten, wer den Vorfall  bemerkt oder darauf hingewiesen wurde.  Hieran scheitert es meist schon.

Seid also aufmerksam und helft euch gegenseitig, sobald du ein Upskirting bemerkst, greife ein, denn es könnte auch dir passiert sein. 


Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt

Auf Liebe folgt Prügel

3Sat Dokumentation 3. Sept. 2019
Verliebt Verlobt Verprügelt

>> zur WDR Dokumentation (öffnet in neuem Tab)

Hier geht es um DURCHGÄNGIGE, andauernde, brutale Gewalt, krankhaftes Verhalten des Partners, und auch danach als ExPartner. Vergewaltigungen, Demütigungen, durchgängiges Prügeln, ständige Übergriffe…

Krankhaft besitzergreifende Täter

In einer Dokumentation vom 3. September 2019 wurde noch einmal aufgezeigt, wie manipulativ die emotionalen Mechanismen zwischen Täter und Opfer bei Häuslicher Gewalt greifen. Wie krankhaft besitzergreifend die Täter vorgehen, die auch vor schwerem Stalking und sogar Mord nicht zurückschrecken.

Es fängt immer an mit systematischer Isolierung

„Nur wir beide Schatz, die anderen stören unsere Zweisamkeit, ich bin viel lieber mit dir alleine.“
Natürlich kennen wir diese Zweisamkeitswünsche von uns selbst, deshalb ist es auch schwer, diese als was Schlechtes, oder was Verwerfliches zu sehen.  Ab und zu ist man eben gerne mal nur unter sich. Aber Vorsicht, wenn es systematisch in Richtung Isolation und Abspaltung von der Außenwelt geht. Die sogenannten Isolierer oder Separiere möchten euch jeglichen Rückzugsweg abschneiden. Es soll keine Möglichkeiten des Austausches mit Freunden mehr geben. Wenn ihr langsam das Gefühl bekommt, etwas stimmt nicht, entweder mit ihm, mit euch, oder eurer Wahrnehmung, ist die soziale Isolation vielleicht schon erreicht.

Dann folgen Vorwürfe und extreme Eifersucht

Eiversüchteleien, die sich in massive Vorwürfe umwandeln.
Du magst die anderen mehr als mich. Du widmest denen viel mehr Zeit. Du liebst mich nicht. Redest du schlecht über mich? Der Freund von blabla hat dich immer angeguckt

Später Beleidigungen und Beschimpfungen

Jeglicher Art. Du sollst erniedrigt werden und dich ganz klein fühlen. Du sollst dich schlecht und schuldig fühlen. Ein schlechtes Gewissen bekommen und es mit Mitleid verklären. Das nennt man Umkehr der Verantwortlichkeiten. Zu dem Zeitpunkt hat der Aggressor schon die totale emotionale Macht über dich. Diese Rolle, in der du steckst, findet man auch bei Co-abhängigem Verhalten. Die Rechtfertigungen sind dieselben: „ich hab ihn doch so lieb, er kann doch nichts dafür, es tut ihm so leid, er arbeitet daran, wir machen eine Therapie etc.“

Schuldverschiebung

Du bist an allen Schwierigkeiten des Lebens Schuld. Du steckst in einem emotionalen Teufelskreis durch die permanente Manipulation deiner Schwachstellen. Partner mit dieser Persönlichkeitsstörung wissen genau, wo sie ansetzen müssen um dich in dein eigenes kleines Gefängnis zu stecken. Sobald die physische Gewalt einsetzt ist der Schlüssel für dich nicht mehr auffindbar.
Nahezu alle Männer geben der Frau die Schuld für die Gewaltausbrüche. Ganz wenige Männer suchen die Schuld bei sich selbst, oder realisieren, dass sie ein Gewaltproblem haben.

Liebe Schläge Versöhnung Teufelskreis

Eine wirklich gute Serie hierzu ist: big little lies. Nicole Kidman ist das Opfer von Alexander Starsgard. Sie kann sich nur mit Totschlag befreien. Gut dargestellt wird es  u.a. durch die Attraktivität des Täters. (Eure Tyrannen sind ja keine fetten saufenden Ekelpakete. Es sind Männer die ihr mal geliebt habt). Aber natürlich in Rückblenden über ihren sukzessiven Rückzug aus dem Berufsleben und ihrem Freundeskreis. Dem Überschminken der Verletzungen. Der Schmerzmittelabhängigkeit, ihr Teufelskreis der sexuellen Abhängigkeit, von dem sie dachte, dies sei hilfreich für die Versöhnung und sie würde es mögen. Aber die jahrelange Gewalt hat auch sie verändert und sie wehrte sich und genoss es ebenso, ihn zu schlagen, so dass dies ihre Rechtfertigung vor sich selbst und später auch des Staatsanwaltes vor Gericht war, sie sei ja auch Täterin gewesen….

Schweigen und Scham

Oftmals leiden Frauen jahrelang. Schweigen Frauen jahrelang. Schweigen schützt allein die Männer.

Gefährlicher Ausstieg

Gefährlich wird es für Frauen dann besonders, wenn sie sich erst nach Jahren entschließen sich zu trennen. Jetzt hat der Mann viel zu verlieren,  es geht ihm gar nicht mehr um die Partnerin an sich, es geht um Macht- und Kontrollverlust. Sein Besitzdenken hat sich inzwischen manifestiert. Eine Flucht ins Frauenhaus ist u. U. schon nicht mehr ausreichend. Will er sie nicht gehen lassen. Ihr auflauern, sie töten. Sie darf kein anderer haben, er muss obsiegen.

Kommen wir nun zu dem Moment, in dem ihr es geschafft habt, euch zu befreien und sogar einen Prozess anstrebt, damit euer Täter bestraft wird und oder euch die Kinder/ Haustiere / Haushalt zugesprochen werden (tut mir Leid, aber es gibt noch kein entspanntes Zurücklehnen….)

Denn wichtig ist, dass der Täter wenigstens eine Freiheitsstrafe absitzen muss mit der Auflage einer Therapie, damit ihr euch erholen könnt und die nächsten Schritte überlegt. Wie zB selbst eine Therapie zu machen für die psychischen Schäden die angerichtet wurden und der inneren Selbstbehauptung. Aufarbeiten alter Rollenmuster. Und vor allem aber für die physische Selbstbehauptung: Selbstverteidigungskurse!

In einigen Fällen kann auch eine Paartherapie helfen. Ist es aber zu massiven Gewalterfahrungen gekommen, rate ich davon ab, in Absprache mit erfahrenen Therapeutinnen, zu diesem Partner zurückzugehen. Seine Persönlichkeitsstörungen sind dann meistens zu schwerwiegend und festgefahren als dass sie sich innerhalb von 120 Therapiestunden oder Absitzen der Strafe im Gefängnis beheben ließen. Häufig reichen kleine Trigger, das eingesperrte „Monster“ wieder hervorzulocken. Ja, diese Täter waren auch mal Opfer.

Aber deswegen müsst ihr euch nicht für seine Leiden in die Verantwortung nehmen. Und euch dadurch selber opfern. Oder eure Kinder- falls vorhanden.

80% der Strafprozesse scheitern aus Mangel an Beweisen

Vor Gericht werden die meisten Strafanzeigen eingestellt, weil die Frauen entweder aus Angst vor der Rache ihres Peinigers ihre Anzeige zurückziehen, oder weil sie die Tat nicht beweisen können. Ohne sichtbare Schäden (Verletzungen) sieht es schlecht aus mit einer Verurteilung. Die Urteile sind oft sehr milde. z.B. nur 4 Monate auf Bewährung trotz mehrfacher Vorstrafen.

Der Mangel an Beweisen ist ein sehr schwieriges Thema. Wie oft hat man das schon gehört: die Polizei kann aufgrund von Verdachtsmomenten oder Drohungen nichts unternehmen. Seit 2002 kann die Polizei Täter aus der gemeinsamen Wohnung schmeißen, aber vorher musste es erst zum Äußersten kommen.

Professionelle Beweissicherung geht nicht ohne Anzeige

Viele Frauen wollen erst einmal den Beweis sichern, aber trauen sich noch nicht direkt Anzeige zu erstatten. Dafür brauchen sie Zeit. (Hilfe und Beistand  von außen, von Freunden, von Hilfsorganisationen). Auch Jahre später hätten sie dann wenigstens Beweismittel auf die das Gericht zurückgreifen kann. Heute wird von einigen Krankenkassen wenigstens diese Beweismitteluntersuchung bezahlt. Aber längst nicht von allen. Und die Pille danach muss sich die Frau mitten in der Nacht bei der Apotheke noch selbst besorgen. Zugang zu Fachleuten sollte von den Krankenkassen bezahlt werden!!!!– momentan müssen Frauen die ärztliche Beweisdokumentation noch selbst zahlen. Nur wenn sie mit der Polizei zum Arzt gehen übernimmt die Polizei die Kosten. Nur in Baden Württemberg gibt es derzeit ein Notfallmedikationspack.

Was als Strafe hilft sind:
Höhere Freiheitsstrafen (Trennung vom Opfer) – Er kann sie in der Zeit nicht „besitzen“.  Sie kann sich in der Zeit erholen / nachdenken / ausziehen / Selbstverteidigungskurse machen.  Und Therapieauflagen (der Täter muss sich mit der Tat auseinandersetzen). Das nervt, hilft aber vielleicht doch irgendwann.

Gewalt an Frauen in Deutschland 2018

  • 114 000 Frauen Opfer von Häuslicher Gewalt
  • Jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann seine Frau oder Exfreundin umzubringen
  • Jeden 3. Tag gelingt ihm das auch
  • 28657 Stalking- und Bedrohungsopfer
  • 3086 Vergewaltigungen
  • 1612 Freiheitsberaubung
  • 122 getötet vom Partner / Expartner
  • 83 Zwangsprostitutionen

Partnerschaftliche Gewaltdelikte

Kriminalstatistische Auswertung – Deutschland
Berichtsjahr 2018

dazu gehören: Mord und Totschlag, Körperverletzungen, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung , Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution

Delikte 2018 insgesamt
140.755 Opfer  insgesamt 
114.000 Opfer sind Frauen  (das sind 81,3 %)
  26.755 Opfer sind Männer  (das sind 18,7 %)

Deliktart
60,9 % Vorsätzliche einfache Körperverletzung
23,0 % Bedrohung, Stalking und Nötigung
12,3 % Gefährliche, schwere Körperverletzung oder einer solchen mit Todesfolge
2,2 % Sexueller Übergriffen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
1,3 % Freiheitsberaubung
0,3 % Mord und Totschlag

Beziehungsstatus zwischen Täter  und Opfer
38,7 % „Ehemalige Partnerschaften“
34,6 % „Ehepartner“
29,9 % „Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft“

Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss
78 % nicht unter Alkoholeinfluss
23 % unter Alkoholeinfluss

Widerholungstäter
55 % Bereits zuvor in Erscheinung getreten

Diese Delikte sind alle polizeilich dokumentiert – nicht alle wurden zur Anzeige gebracht und schon gar nicht alle tatsächlichen Taten wurden überhaupt erfasst. Die Dunkelziffer von nicht registrierten Fällen ist erheblich höher. Es heißt es werden nur 16% aller Taten bei der Polizei gemeldet.

Mein Rat:

Beim ersten Gefühl des Erstickens und Unwohlseins hinterfragt euch selbst. Ist das normal? Wie fühlt ihr euch? Was waren eure bisherigen Rollen in euren Beziehungen? Gibt es ein Schema? Sucht den Dialog und hört genau zu was die Einstellung des Partners zu Frauen in seiner Familie aber auch allgemein betrifft. Was hat er erlebt? Vorsicht: ihr könnt ihn nicht retten! Traut auch hier eurem Instinkt und eurer Intuition: wenn das Unwohlsein anhält, dann geht, und zwar schnell. Sorgt für Transparenz in eurer Familie und eurem Freundeskreis. Ihr dürft nicht in die Vertuschungsfalle treten.
Solltet ihr Gewalt erlebt haben, begebt euch sofort in ein Krankenhaus und lasst Beweise sichern.

Und versucht Kraft zu schöpfen und bitte bringt den Fall zur Anzeige. Denkt an die anderen Opfer. Die meisten Täter sind Wiederholungstäter. Und denkt an euch. Die meisten Opfer sind Mehrfachopfer. Lasst es nicht soweit kommen.

Vor allem also stärkt euer Selbstvertrauen durch Selbstverteidigungstraining. Wenn euer „Besitzer“ von alleine geht, könnte es sein, dass ihr kein lohnendes Opfer wart. Noch besser: sie interessieren sich gar nicht erst für euch!

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